Ihr Bootcamp von den Steuern absetzen
Seit der Reform von 2016 können Sie selbst bezahlte berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen – bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13'000 pro Jahr, dazu der Abzug Ihres Kantons. Der Kurs muss nichts mit Ihrer heutigen Tätigkeit zu tun haben, und der Anbieter braucht keinerlei Anerkennung: Ein Bootcamp von Code Labs Academy, live online aus Deutschland unterrichtet, zählt gleich wie ein Kurs einer Schweizer Schule.
So funktioniert der Weiterbildungskostenabzug in der Schweiz
Die Schweiz kennt keinen flächendeckenden Bildungsgutschein – dafür einen Abzug, der praktisch jeder Selbstzahlerin und jedem Selbstzahler offensteht: Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, inklusive Umschulung, werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Seit der Reform, die 2016 in Kraft trat, sind die Regeln erfreulich einfach. Es gibt keine Bewilligung im Voraus, kein Gesuch, keine Frist, die Sie vor Kursbeginn verpassen könnten – und vor allem keine Anforderung an den Anbieter: Der Abzug knüpft an Ihre Kosten an, nicht an die Schule. Sie melden sich an, bezahlen und deklarieren den Betrag in der nächsten Steuererklärung. Zwei Zahlen bestimmen die Höhe. Bei der direkten Bundessteuer liegt die Obergrenze bei CHF 13'000 pro Jahr (2026). Für die Kantons- und Gemeindesteuern legt jeder Kanton seinen eigenen Maximalabzug fest, meist zwischen rund CHF 12'000 und CHF 13'000 – im Kanton Bern sind es zum Beispiel CHF 12'500. Massgebend ist also Ihr Kanton, und den sollten Sie nachschlagen statt schätzen. Selbstständigerwerbende verbuchen die Weiterbildung stattdessen als Geschäftsaufwand, wo diese Obergrenze nicht greift. Wichtig ist die Erwartungshaltung: Das ist ein Abzug, keine Auszahlung. Er senkt das steuerbare Einkommen, gespart wird also Ihr Grenzsteuersatz auf den Kursbetrag – realistisch 15 bis 35 Prozent, bei einem Bootcamp somit grob CHF 1'000 bis CHF 4'500 – und das Geld kommt erst mit der Veranlagung, Monate später. Der Abzug verbilligt den Kurs; die Rechnung von heute bezahlt er nicht. Wir sind eine Schule und keine Steuerberatung: Nehmen Sie diese Seite als Orientierung und lassen Sie Ihren Fall von der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Treuhänder bestätigen.
Wer in der Schweiz steuerpflichtig ist und den Kurs selbst bezahlt, ist in aller Regel dabei. Angestellte, Selbstständigerwerbende und Personen zwischen zwei Stellen gleichermassen – entscheidend ist, dass Sie eine Steuererklärung einreichen und die Kosten selber getragen haben.
Zwei Bedingungen, die fast alle erfüllen. Sie sind mindestens 20 Jahre alt oder verfügen bereits über einen ersten Abschluss auf Sekundarstufe II (Lehre oder Matura). Die Kosten für diesen ersten Sek-II-Abschluss selbst sind vom Abzug ausgenommen – alles, was danach kommt, nicht.
Der Kurs muss berufsorientiert sein, kein Hobby. Das ist die eigentliche Hürde, und daran scheitern reine Freizeitkurse. Web Development, Data Science & AI, Cyber Security und UX/UI Design sind nach jeder Lesart berufliche Qualifikationen.
Ein Bezug zur heutigen Tätigkeit ist nicht nötig. Die Umschulung in ein neues Berufsfeld ist ausdrücklich erfasst. Wer heute im Detailhandel arbeitet und sich zur Entwicklerin weiterbildet, ist genau der Fall, für den die revidierten Regeln geschaffen wurden.
Keine Akkreditierung, kein Schweizer Sitz, kein eduQua. Für diesen Abzug existiert weder eine Liste anerkannter Anbieter noch eine geografische Vorgabe. Code Labs Academy ist ein deutsches Unternehmen und in Deutschland AZAV-zertifiziert – ein deutsches Label, das für Ihre Schweizer Deklaration weder nötig noch relevant ist.
Bezahlt haben müssen Sie selbst. Was Arbeitgeber, Versicherung oder eine öffentliche Stelle übernimmt, ist kein Aufwand von Ihnen und daher auch nicht abziehbar. Abziehbar ist nur, was von Ihrem Konto abgeht.
Was kostet Ihr Bootcamp nach Steuern?
Tragen Sie die Kursgebühr ein, die Sie selbst bezahlen, dazu Ihren erwarteten Grenzsteuersatz, und wählen Sie, mit welchem Maximalabzug gerechnet werden soll. Sie sehen dann, was ungefähr mit der Veranlagung zurückkommt und was der Kurs Sie am Ende wirklich kostet.
Nur Ihr eigener Anteil, gezählt im Kalenderjahr der Zahlung. Was Arbeitgeber, Versicherung oder eine öffentliche Stelle übernimmt, ziehen Sie vorher ab.
Kanton, Gemeinde und Einkommen bestimmen ihn. Die letzte Veranlagung oder der Steuerrechner Ihres Kantons zeigt Ihnen, wo Sie stehen.
Bund und Kanton sind zwei getrennte Grenzen. Wählen Sie, welche Sie hier sehen möchten.
Das spart Ihnen der Abzug
CHF 3’000
- Abziehbarer Betrag
- CHF 12’000
- Über dem Maximalabzug in diesem Jahr
- CHF 0
- Was Sie das Bootcamp am Ende wirklich kostet
- CHF 9’000
- Angewendeter Grenzsteuersatz
- 25%
- Die Zahlen sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben, keine Berechnung Ihrer tatsächlichen Steuer.
- Das Geld kommt erst mit der Veranlagung, also Monate nach Ihrer Zahlung. Der Abzug verbilligt den Kurs, die Rechnung von heute bezahlt er nicht.
Das ist eine Schätzung auf Basis der Zahlen, die Sie eingegeben haben. Sie ist weder eine Steuerberatung noch eine Förderzusage: Was anerkannt wird und was am Ende in Ihrer Veranlagung steht, entscheidet Ihre kantonale Steuerverwaltung. Die Rechnung legt zudem einen einzigen Grenzsteuersatz auf den gesamten Betrag, während ein hoher Abzug einen Teil Ihres Einkommens in eine tiefere Progressionsstufe schieben kann. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Treuhänder prüfen, bevor Sie fest mit dem Geld rechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Geld erhalte ich effektiv zurück?
Ihren Grenzsteuersatz auf den abgezogenen Betrag – über Kantone, Gemeinden und Einkommen hinweg grob 15 bis 35 Prozent, bei einer Bootcamp-Gebühr also meist zwischen CHF 1'000 und CHF 4'500. Wer mehr verdient und in einer steuerlich teureren Gemeinde wohnt, spart absolut am meisten. Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt: Im Moment der Zahlung an die Schule passiert steuerlich gar nichts. Sie deklarieren die Kosten in der Steuererklärung des betreffenden Jahres, die Veranlagung folgt Monate später, und erst dann wirkt sich der Abzug aus. Planen Sie die Liquidität also für die volle Kursgebühr und betrachten Sie den Abzug als nachträgliche Verbilligung.
Zählt ein ausländisches Online-Bootcamp überhaupt?
Ja. Für den Weiterbildungskostenabzug führt die Schweiz keine Liste anerkannter Anbieter und verlangt weder einen Schweizer Sitz noch eduQua noch irgendeine andere Zertifizierung. Geprüft wird, ob die Ausbildung berufsorientiert ist und ob Sie sie bezahlt haben. Live-Unterricht online wird gleich behandelt wie Präsenzunterricht. Code Labs Academy ist ein deutsches Unternehmen und in Deutschland AZAV-zertifiziert – dort nützlich, hier schlicht nicht Gegenstand der Prüfung. Massgebend sind Ihre Rechnung, Ihr Zahlungsnachweis und der berufliche Zweck.
Ich schule um. Muss der Kurs mit meinem jetzigen Job zu tun haben?
Nein – und genau das wird am häufigsten falsch angenommen. Seit 2016 ist die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung generell abziehbar, die Umschulung in einen anderen Beruf ausdrücklich eingeschlossen. Sie brauchen kein Einverständnis Ihres Arbeitgebers, der Kurs muss nicht auf Ihrer heutigen Funktion aufbauen, und Sie müssen nicht bereits in der IT arbeiten. Ausgeschlossen sind Kurse ohne beruflichen Zweck: Ein Hobbykurs bleibt Privataufwand. Wenn Sie den beruflichen Bezug im Dossier sichtbar machen wollen, halten Sie in ein paar Sätzen fest, welche Rolle Sie anstreben, und legen Sie die Notiz zur Rechnung.
Die Kursgebühr liegt über CHF 13'000. Ist der Rest verloren?
Nicht zwingend. Der Maximalabzug gilt pro Jahr, nicht pro Kurs: Zahlen Sie in Raten, die über den Jahreswechsel laufen, verteilen sich die Kosten auf zwei Steuerjahre und damit auf zwei Plafonds. Unsere zinslosen Monatsraten gehen direkt an Code Labs Academy und können den Jahreswechsel überspannen – sprechen Sie das vor der Anmeldung an, denn die Wahl des Zahlungsplans entscheidet darüber. Beachten Sie zudem, dass Bund und Kanton getrennte Grenzen haben und Ihr Kanton leicht unter CHF 13'000 liegen kann. Selbstständigerwerbende verbuchen den Kurs ohnehin als Geschäftsaufwand, dort gibt es diesen Plafond nicht.
Was, wenn die Steuerverwaltung den Abzug streicht?
Dann können Sie Einsprache gegen die Veranlagung erheben. Frist und Adresse stehen auf der Veranlagungsverfügung selbst – lesen Sie sie deshalb, sobald sie eintrifft, statt sie abzulegen. Streichungen liegen in diesem Bereich fast immer daran, dass der berufliche Zweck im Dossier nicht erkennbar war, und nicht am Anbieter oder am Online-Format. Nennen Sie in der Einsprache konkret den angestrebten Beruf, legen Sie den Kursbeschrieb mit Inhalten und Stundenzahl sowie das Zertifikat bei. Geht es um einen namhaften Betrag, ist das der Moment für einen Treuhänder, der die Praxis Ihres Kantons kennt.
Ich bin quellenbesteuert und neu in der Schweiz. Kann ich trotzdem abziehen?
Möglicherweise, aber nicht automatisch – und genau hier fallen Zugezogene durch. Wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen, werden Abzüge nicht von sich aus über eine ordentliche Steuererklärung berücksichtigt: Es braucht in der Regel einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung bei der kantonalen Steuerverwaltung, und die Frist dafür setzt jeder Kanton selbst. Melden Sie sich deshalb früh im Jahr nach der Zahlung bei Ihrer Steuerverwaltung, sagen Sie, dass Sie Weiterbildungskosten deklarieren möchten, und fragen Sie, was sie dafür braucht.
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